Meldung vom 18.10.2017

Rosatellum bis- das neue Wahlgesetz

Italien steht kurz vor der Verabschiedung des neuen Wahlgesetzes des "Rosatellum bis" nach dem Fraktionsvorsitzenden der PD in der Kammer Ettore Rosato benannt.

Am 12.Oktober hat die Abgeordnetenkammer mit 375 gegen 215 Stimmen für die Annahme des neuen Gesetzes gestimmt. Befürworter der Reform waren unter anderem PD, Alternativa Popolare, Civici, dagegen waren M5S, Mdp und Fdi; enthalten hatten sich FI und die Lega Nord. Das Gesetz wurde innerhalb von 2 Tagen in 3 Voten jeweils verknüpft mit der Vertrauensfrage  der Regierung Gentiloni durchgepeitscht. Am 24.10.17 muss nun das Gesetz noch durch den Senat. Dann hätte Italien endlich wieder ein einheitliches Wahlgesetz für beide Kammern.

Was genau ist nun das neue Wahlgesetz "Rosatellum bis" ??

Es beinhaltet eine Mischung aus Mehrheit- und Verhältniswahlrecht: 36% der Sitze (232 Sitze:225 Rest- Italien  +6 Sitze: Trento- Alto Adige +1 Sitz: Val d'Aosta) würden nach Mehrheitswahlrecht entsprechend der Anzahl der Wahlbezirke (collegi) vergeben und der Rest: 64% ( 386 Sitze + 12 Sitze Ausland) würde nach Verhältniswahlrecht vergeben. Es würde 2 Hürden geben: eine für Listen/ Parteien : 3% und eine für Koalitionen: 10%.

Der Senat würde dann im gleichen Verteilungsschlüssel: Verhältnis: 36%: Mehrheit: 64% gewählt: 116 Abgeordnete über Direktmandate ( 109 Wahlbezirke in Italien + 6 in Trento/Alto Adige und einer in Val d'Aosta) und 199 Abgeordnete (193 Italien und 6 Ausland) nach Verhältniswahlrecht aber entsprechend der Verteilung der Stimmen in den Regionen aufgeteilt.

Warum mal wieder ein so kompliziert gestricktes Wahlgesetz: kann Italien nicht einfach ?? oder aber wollen die Politiker nicht??

Hier ein kurzer Rückblick auf die Geschichte der letzten Wahlgesetze, die immer eine relativ kurze Halbwertzeit hatten:

1.) das legge Mattarella genannt "Mattarellum" von 4. August 1993: war eigentlich ein Mehrheitswahlrecht (75%) aber mit einem Schuss Verhältniswahlrecht (25%). Es löste das seit 1946 bestehende Verhältniswahlrecht ab.

2.) das legge Calderoli genannt "porcellum" vom 21. Dezember 2005. Hier kehrte man wieder zu einem Verhältniswahlrecht zurück mit dem wichtigen Unterschied aber, dass der stärksten Koalition ein Mehrheitszuschlag (premio di maggioranza) gewährt wurde.

Am 4. Dezember 2013 wurde dann vom Verfassungsgericht gerade wegen dieses Mehrheitszuschlages das Porcellum als verfassungswidrig  beurteilt. So dass Italien sich ein neues Wahlgesetz geben musste.

Dies führte, wie wir wissen, zu der bizarren Situation, dass im Augenblick der Senat nach dem korrigierten Porcellum genannt "Consultellum" gewählt würde und das Abgeordnetenhaus nach dem im Mai 2015 verabschiedeten "Italicum", wo aber Anfang 2017 auch der Mehrheitszuschlag als verfassungswidrig gestrichen wurde. Dieses beschnittene Gesetz führt inzwischen den Beinamen "legalicum".

Was bedeutet nun das neue Gesetz und wie wird gewählt:

 Der Wähler hat 2 Stimmen: eine für das Abgeodnetenhaus und eine für den Senat. Wobei die einzelne Stimme jeweils einen Mehrheitsanteil (36%) und einen Verhältnisanteil (64%) beinhaltet- fast wie bei uns Erst- und Zweitstimme. Aber halt mit einem Kreuzchen 2 Stimmen !!

Auf dem jeweiligen Wahlzettel findet er die Direktkandidaten (uninominale) im Wahlbezirk der verschiedenen Koalitionen/ Parteien und die  Liste mit den Parteien (plurinominale) des Bündnisses und deren Listenkandidaten, die diesen Kandidaten unterstützen. Er kann nun den Kandidaten seiner Wahl ankreuzen (Mehrheitsanteil seiner Stimme) und die unterstützenden Parteien nicht ankreuzen und damit würde der Verhältnisanteil seiner Stimme anteilig entsprechend der Wahlergebnisse des Bündnisses aufgeteilt. Er kann aber auch nur seine Liste oder Partei ankreuzen und damit  dieser seine ganze Stimme geben, der Direktkandidat ergäbe sich ja automatisch.

Das gleiche gilt für den Senat.

Listen dürfen nur 2- 4 Kandidaten (plurinominale) enthalten und nie nur Männer oder nur Frauen sondern etwa paritätisch. Ein Politiker könnte aber auf 5 verschiedenen Listen kandidieren. 

Das besondere der neuen "clausola di sbarramento" ist aber: eine kleine Liste könnte in einer größeren Koalition die 10% Hürde schaffen, wenn sie dann aber unter 3% (Verhältniswahlrecht) läge, käme sie selbst nicht in die Kammer/ Senat und die Stimmen fielen dem/ den stärkeren Koalitionspartner/n anteilig zu. Hätte die Liste/ Partei aber gar weniger als 1%, wären die Stimmen verloren. Das Gesetz ist eigentlich von den Großen für die Großen geschrieben: wegen  des Stimmenzuschlags der Stimmen der kleinen Parteien zu den großen bei Ergebnissen zwischen 1% - 3% und wegen der 10% Hürde, wo auch die kleinen versuchen müssen sich den großen anzuschliessen, um als Geschenk Direktmandate über die "Erststimmen" zu bekommen.

Warum diese so kompliziert gestrickte Reform ??

Wenn heute nach dem "Rosatellum bis" gewählt würde, würde durch das Zuschlagen der Stimmen der kleinen Listen (articolo 1 oder alternativa popolare oder UdC: vielleicht unter 3% aber über 1%) in der PD- Koalition die PD etwa 40 Sitze in der Kammer mehr bekommen als nach einer Wahl nach "Legalicum" !!

Aber noch muss ja der Senat zustimmen ??

und die jetzigen Prognosen würde wohl eher einer rechten Koalition aus Berlusconis FI (etwa 14% Ixè) und Salvinis Lega (15% Ixè) entgegen kommen .( Prognose für M5S und PD etwa 27% nach Ixè)

Leider verhindert das neue Wahlgesetz die Bildung weniger, stabiler Parteien. Es ermöglicht weiterhin, dass viele und kleine Parteien unter dem Schutzschirm eines größeren Partners überleben. Auch gibt es diesen kleinen Parteien eine gewisse Macht als Zünglein an der Waage.

Vor allem : wie sollte sich eine stabile Mehrheit ergeben, wenn, wie es sich im Augenblick abzeichnet, 3 etwa gleich starke Blöcke sich gegenüberstehen und es keinen Mehrheitszuschlag mehr gibt.

Es droht eine unsichere und schwierige Phase nach der Wahl...

 als Quellen empfehlen wir unter anderem:

www.termometropolitico.it

www.ilfattoquotidiano.it

www.gadlerner.it

 

 

 

 

 

 

 


Friederich II

Friedrich II

Der einer deutsch-sizilianischen Verbindung entstammende Kaiser Friedrich II profitierte von seiner deutsch-italienischen Herkunft.

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